Tarife

1. Unsere aktuellen Vermietungstarife:

Die Vermietgebühr für das Haus beträgt pro Tag 200,- € bis zum 31.12.2023.

Ab dem 01.01.2024  wird das Haus geschlossen.

Ausserdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- €  in Rechnung gestellt, die auch bei Nichtantritt des Aufenthaltes verwirkt ist.

Kurtaxe – ab 16.01.2023 müssen wir folgende Gebühren erheben:  Erwachsene 2,- € pro Nacht ./. Kinder bis 14 Jahre befreit ./. Schwerbehinderte 0,75 € pro Nacht    Teilnehmer Schullandheimaufenthalte befreit ./. Geschäftsreisende nicht Kurtaxe pflichtig    (Die Kurtaxe-Vorteile: Sie erhalten die KONUS-Gästekarte mit allen Vorteilen wie z.B. freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Konusgebiet, freier Eintritt in die Freibäder Oppenau und Oberkirch usw…

Bei Abreise ist für das Statistische Landesamt und die Stadt Oppenau eine Liste der Teilnehmer des Aufenthaltes nach dem anliegenden Vordruck an den Hauswart auszuhändigen bzw in den Briefkasten zu werfen; (Anschrift siehe unten 6)

2. Kapazität
Der Schwarzschniederhof hat eine Kapazität von 38 Übernachtungsmöglichkeiten einschließlich sechs Schlafplätzen für Leiter und Betreuer.

3. Vermietungsvertrag – Ausfallentschädigung
Aus rechtlichen und technischen Gründen kann eine verbindliche Buchung über die Website nicht platziert werden. Möglich ist nur eine Reservierungsanfrage, auf die binnen drei Arbeitstagen ein verbindliches Vermietungsangebot per eMail ergeht. Erst mit Rücksendung/Bestätigung dieses Angebots durch den/die Interessenten wird der Vermietungsvertrag rechtswirksam.
Damit wird eine Vorauszahlung in Höhe EUR 220,- und
zugleich eine Kaution in Höhe von EUR 150,- fällig.
Die Seelsorgeeinheit hat das Recht, den Vermietungsvertrag ohne Bindung an eine Frist außerordentlich zu kündigen, falls die Voraus- nebst Kautionszahlung nicht spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit auf dem Konto der Seelsorgeeinheit eingeht.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter weniger als 4 Wochen vor der geplanten Anreise wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von einem Drittel der Mietgebühr erhoben.

4. Reinigung
Bei Abreise der Gruppe ist sind die Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie die Küche besenrein zu hinterlassen. In der Küche sind die Arbeitsfläche, Kühlschränke und der Herd zu säubern sowie die Spülmaschine auszuräumen.
Nach Abreise der Gruppe wird obligatorisch eine Nassreinigung auf Kosten der Gruppe durchgeführt. Diese wird der Gruppe im Rahmen der Gesamtabrechnung des Aufenthaltes mit  80,- € (ab dem 01.01.2023 = 85,60 €) in Rechnung gestellt.
Alternativ kann mit dem Hauswart eine Komplettreinigung vereinbart werden; in diesem Fall entfällt das besenreine Hinterlassen des Hofes.
Vorgenannter Reinigungspreis gilt für „übliche“ Verunreinigungen und berücksichtigt eine Reinigungszeit von ca. 3 Stunden; bei aufwendigerer Reinigung wird der Mehraufwand mit EUR 10,-/Stunde in Rechnung gestellt.
Die Gruppe ist verpflichtet, die Reinigungen der Räume entsprechend der Hausordnung durchzuführen; hierzu stehen Reinigungsmittel im Haus zur Verfügung.
Nicht vorhanden sind sämtliche Reinigungsutensilien, die zur Reinigung von Ess- und Kochgeschirr, Besteck und Küchengeräten erforderlich sind; hierzu zählt nicht Maschinenspülmittel. Diese sind von der Gruppe jeweils in eigener Verantwortung mitzubringen bzw. zu beschaffen.

5. Nebenkosten
Ausser der Reinigung werden keine Nebenkosten in Rechnung gestellt.

6. An- und Abreise
Anreise erfolgt nach 15.00 Uhr.
Abreise erfolgt bis 12.00 Uhr.
Abreise Sonntag erfolgt bis 17.00 Uhr
Andere Zeitpunkte können mit dem Hausverwalter abgeklärt werden. Eine verbindliche Zusage kann aber erst ca. 2 Wochen vorher gegeben werden, wenn alle weiteren Reservierungen fest stehen.
Bei Anreise der Gruppe findet diese die benötigten Schlüssel in einem Tresor mit Zahlenkombination, der an der Rückseite des Hauses (Standort der Gasflaschen) angebracht ist.
Die Gruppen setzen sich bis spätestens 3 Tage vor Anreise telefonisch oder per eMail mit dem Hausverwalter in Verbindung, damit dieser die Zahlenkombination übermittelt werden kann; ggf. kann hier auch eine persönliche Übergabe vereinbart wer-den.
Bei der Abreise werden die Schlüssel und die ausliegende Teilnehmerliste ausgefüllt in den Tresor zurückgelegt.
Ebenfalls hinzulegen ist eine etwa angefallene Schadens-/Verlustmeldung für den Fall des Zerbrechens von Geschirr etc.
Solche Schäden werden – ebenso wie nicht angegebene, aber vom Verwalter nach Abreise der Gruppe festgestellte – der Gruppe mit den entstandenen Beseitigungskosten in Rechnung gestellt.
Werden keine Schäden festgestellt, wird die bezahlte Kaution – vorbehaltlich der Aufrechnung gem. § 4 Abs. 1 dieser AVB – im Rahmen der zu erstellenden Endabrechnung mit dem Mietpreis zzgl. Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Andernfalls wird die Kaution bis zur Schadensbegleichung durch die Gruppe einbehalten und ggf. aufgerechnet.
Für Schäden haften die Mitglieder der Gruppe als Gesamtschuldner (vgl. § 426 BGB).

7. Versicherungen – Haftung
Der Veranstalter des Aufenthaltes hat die erforderlichen Versicherungen (Unfall, Haftpflicht etc.) auf eigene Kosten abzuschließen.
Wird der Aufenthalt nach Zustandekommen des Mietvertrags ganz oder teilweise unmöglich auf Grund eines Umstandes, den die Seelsorgeeinheit nicht nicht zu vertreten hat, so haftet er der Gruppe nicht für hieraus entstehende Schäden.

8. Hausordnung – Hauswart – Hausrecht
Die auf der Rückseite abgedruckte und im Hause (Leiterzimmer, Aufenthaltsraum) aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, gelten als schuldhaft verursacht und die Gruppe haftet hierfür nach den gesetzlichen Regelungen. Die Möglichkeit des Nachweises, dass der Schaden auch bei Beachtung der Hausordnung entstanden wäre, steht der Gruppe offen.
Der Hauswart übt im Namen und Auftrage der Seelsorgeeinheit das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung. Er ist auch während eines Aufenthaltes einer Gruppe uneingeschränkt zum Betreten des Hauses einschließlich sämtlicher Räume berechtigt.