Freizeitheim Schwarzschniederhof
Rittersbächle 1 • 77728 Oppenau
Träger:Schwarzschniederhof Oppenau e. v.
Freizeithaus – Kath. Hofpfarrei Bruchsal

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..Tarife
1. Unsere aktuellen Vermietungstarife:

Die Übernachtungspreise betragen – in Abhängigkeit von der beabsichtigten Länge des Aufenthaltes

Bis 2 Nächte
Ab 3 Nächten
Erwachsene
6,50 EUR
6,00 EUR
Kinder, Jugendliche, Studenten, Azubi
6,00 EUR
5,50 EUR

Bei Abreise ist eine Liste der Teilnehmer des Aufenthaltes nach dem anliegenden Vordruck an den Hauswart auszuhändigen bzw in den Briefkasten zu werfen; Anschrift siehe unten 6)
Unabhängig von der Länge des Aufenthaltes und der Zahl der Personen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- in Rechnung gestellt, die auch bei Nichtantritt des Aufenthaltes verwirkt ist.


2. Kapazität o Mindestbelegungsgebühr
Der Schwarzschniederhof hat eine Kapazität von 34 Übernachtungsmöglichkeiten einschließlich sechs Schlafplätzen für Leiter und Betreuer.
Die Mindestbelegung beträgt 20 Personen* ; diese wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn tatsächlich weniger Personen anwesend sind. (*Tarif Erwachsene)

3. Vermietungsvertrag - Ausfallentschädigung
Der Vermietungsvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Anfrage durch den Verein an den Bewerber zustande. Gleichzeitig wird eine Vorauszahlung in Höhe EUR 100,- im Falle der Vermietung für ein Wochenende bzw. einem Drittel der Gesamtbelegungskosten unter Berücksichtigung der Mindestbelegungsgebühr für Aufenthalte fällig, die drei oder mehr Übernachtungen umfassen.
Zugleich wird eine Kaution in Höhe von EUR 150,- fällig.
Der Verein hat das Recht, den Vermietungsvertrag ohne Bindung an eine Frist außerordentlich zu kündigen, falls die Voraus- nebst Kautionszahlung nicht spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit auf dem Konto des Vereins eingeht.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter weniger als 4 Wochen vor der geplanten Anreise wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von einem Drittel der Mindestbelegungsgebühr gem. 2 erhoben.

4. Reinigung
Bei Abreise der Gruppe ist sind die Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie die Küche besenrein zu hinterlassen. In der Küche sind die Arbeitsfläche, Kühlschränke und der Herd zu säubern sowie die Spülmaschine auszuräumen.
Nach Abreise der Gruppe wird obligatorisch eine Nassreinigung auf Kosten der Gruppe durchgeführt. Diese wird der Gruppe im Rahmen der Gesamtabrechnung des Aufenthaltes mit EUR 30,- in Rechnung gestellt.
Alternativ kann mit dem Hauswart eine Komplettreinigung vereinbart werden; in diesem Fall entfällt das besenreine Hinterlassen des Hofes.
Vorgenannter Reinigungspreis gilt für "übliche" Verunreinigungen und berücksichtigt eine Reinigungszeit von ca. 3 Stunden; bei aufwendigerer Reinigung wird der Mehraufwand mit EUR 10,-/Stunde in Rechnung gestellt.
Die Gruppe ist verpflichtet, die Reinigungen der Räume entsprechend der Hausordnung durchzuführen; hierzu stehen Reinigungsmittel im Haus zur Verfügung.
Nicht vorhanden sind sämtliche Reinigungsutensilien, die zur Reinigung von Ess- und Kochgeschirr, Besteck und Küchengeräten erforderlich sind; hierzu zählt auch Maschinenspülmittel. Diese sind von der Gruppe jeweils in eigener Verantwortung mitzubringen bzw. zu beschaffen.

5. Nebenkosten
Nebenkosten werden mit Ausnahme der Telefonbenutzung nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Telefonkosten werden auf der Grundlage des Einzelverbindungsnachweises ermittelt und in der entstandenen Höhe in Rechnung gestellt.

6. An- und Abreise
Anreise erfolgt nach 15.00 Uhr.
Abreise erfolgt bis 12.00 Uhr.
Abreise Sonntag erfolgt bis 17.00 Uhr
Andere Zeitpunkte können mit dem Hausverwalter abgeklärt werden. Eine verbindliche Zusage kann aber erst ca. 2 Wochen vorher gegeben werden, wenn alle weiteren Reservierungen fest stehen.
Bei Anreise der Gruppe findet diese die benötigten Schlüssel in einem Tresor mit Zahlenkombination, der an der Rückseite des Hauses (Standort der Gasflaschen) angebracht ist.
Die Gruppen setzen sich bis spätestens 3 Tage vor Anreise telefonisch oder per eMail mit dem Hausverwalter in Verbindung, damit dieser die Zahlenkombination übermittelt werden kann; ggf. kann hier auch eine persönliche Übergabe vereinbart wer-den.
Bei der Abreise werden die Schlüssel und die ausliegende Teilnehmerliste ausgefüllt in den Tresor zurückgelegt.
Ebenfalls hinzulegen ist eine etwa angefallene Schadens-/Verlustmeldung für den Fall des Zerbrechens von Geschirr etc.
Solche Schäden werden – ebenso wie nicht angegebene, aber vom Verwalter nach Abreise der Gruppe festgestellte – der Gruppe mit den entstandenen Beseitigungskosten in Rechnung gestellt.
Werden keine Schäden festgestellt, wird die bezahlte Kaution – vorbehaltlich der Aufrechnung gem. § 4 Abs. 1 dieser AVB - im Rahmen der zu erstellenden Endabrechnung mit dem Mietpreis zzgl. Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Andernfalls wird die Kaution bis zur Schadensbegleichung durch die Gruppe einbehalten und ggf. aufgerechnet.
Für Schäden haften die Mitglieder der Gruppe als Gesamtschuldner (vgl. § 426 BGB).

7. Versicherungen - Haftung
Der Veranstalter des Aufenthaltes hat die erforderlichen Versicherungen (Unfall, Haftpflicht etc.) auf eigene Kosten abzuschließen.
Wird der Aufenthalt nach Zustandekommen des Mietvertrags ganz oder teilweise unmöglich auf Grund eines Umstandes, den der Verein nicht zu vertreten hat, so haftet er der Gruppe nicht für hieraus entstehende Schäden.

8. Hausordnung - Hauswart - Hausrecht
Die auf der Rückseite abgedruckte und im Hause (Leiterzimmer, Aufenthaltsraum) aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, gelten als schuldhaft verursacht und die Gruppe haftet hierfür nach den gesetzlichen Regelungen. Die Möglichkeit des Nachweises, dass der Schaden auch bei Beachtung der Hausordnung entstanden wäre, steht der Gruppe offen.
Der Hauswart übt im Namen und Auftrage des Vereins das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung. Er ist auch während eines Aufenthaltes einer Gruppe uneingeschränkt zum Betreten des Hauses einschließlich sämtlicher Räume berechtigt.

Hausordnung

Damit auch andere Gruppen den Schwarzschniederhof nutzen können und damit wir mit unseren Nachbarn gut auskommen, ist es wichtig, die nachfolgenden Punkte zu beachten. Vielen Dank!
1. Die ortspolizeilichen Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit – JSchG – sind zu beachten.
2. Im Winter und bei feuchter Witterung sind die Straßenschuhe im Schuhgestell im Kellereingangsflur abzustellen. Der Aufenthalt im Haus ist nur mit Hausschuhen gestattet.
3. Das Rauchen ist – vorbehaltlich der Festlegung in der Gruppe – ausschließlich im Tages-/Speiseraum gestattet. Jegliche Art von offenem Feuer wie Kerzen o. ä. sind in den Schlafräumen verboten.
4. Nicht belegte Zimmer bleiben abgeschlossen. Alle Räume sind offen und müssen auch gereinigt werden. Bei Abwesenheit der Gruppe haben alle Zugänge des Hauses verschlossen zu sein; die Fenster sind ebenfalls zu schließen.
5. Es ist für jedes Bett ein Leintuch (Matratzenbezug) zu benutzen. Daneben kann entweder ein Schlafsack oder Kissen-/Bettbezüge benutzt werden.
6. Die Schlafräume sind täglich besenrein zu halten, ebenso die Gemeinschaftsräume. Sanitärreinrichtungen sind täglich zu reinigen; Reinigungsmittel sind im Haus vorhanden.
7. In der Küche ist das Geschirr und Besteck sauber gespült aufzuräumen; hierbei bitte die Beschriftung der Schränke beachten. Tische im Speiseraum sowie Anrichten, Arbeitsflächen etc. in der Küche sind jeweils nach der Benutzung mit fettlösenden Reinigungsmitteln zu säubern.
8. Papierkörbe und Mülleimer in die entsprechenden Müllsäcke entleeren. Die Müllsäcke sind zu verschließen und die am Ende der Mauer vor dem Eingang befindliche Müllanlagen (Betonblechschrank) zu bringen.

9. Der Kehlspeicher darf nur als Lese-/Spielzimmer, keinesfalls als Übernachtungsraum genutzt werden.
10. Bei der Anreise festgestellte sowie selbst verursachte Schäden sind unverzüglich möglichst schriftlich an den Hauswart zu melden.
11. Das Freigelände ist vor Abreise zu fegen und von Unrat wie Flaschen, Büchsen, Papier zu säubern; die Feuerstelle ist abzuräumen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich vor der Abreise in unser Gästebuch eintragen und uns Ihren Eindruck von unserem Haus und Ihrem Aufenthalt wissen lassen würden.